Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 21; § 5 Abs. 1 ParteiG.
Ausstrahlung eines Hörfunk-Wahlwerbespot anlässlich der Europawahl - Wolters Kluwer
Europawahl; Wahlwerbespot (Hörfunk); Pflicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Ausstrahlung
- rewis.io
Ausstrahlung eines Hörfunk-Wahlwerbespot anlässlich der Europawahl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 21 ; §teiG § 5 Abs. 1
Europawahl; Wahlwerbespot (Hörfunk); Pflicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Ausstrahlung - rechtsportal.de
Verpflichtung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots; Notwendiger Verstoß des Inhalts eines Wahlwerbespots mit der erforderlichen Evidenz gegen § 130 Abs. 1 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Pressebericht, 15.05.2019)
NPD-Europawahlkampf: Werbung durch Gerichtsverfahren
Verfahrensgang
- VG München, 10.05.2019 - M 17 E 19.1956
- VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Zur Zurückweisung von Wahlwerbespots sind Rundfunkanstalten nur dann berechtigt, wenn ein Verstoß gegen allgemeine Strafgesetze tatsächlich "evident ist und nicht leicht wiegt", wenn also nicht zweifelhaft ist, dass eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechts vorliegt; in Zweifelsfällen sind zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlspots zur Ausstrahlung freizugeben (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198; HessVGH, B.v. 4.1.2008 - 8 B 17/08 - DÖV 2008, 340; B.v. 8.5.2019 - 8 B 961/19 - n.v.).Dies haben auch die Rundfunkanstalten zu respektieren (vgl. BVerfG, B.v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198, juris Rn. 89).
- VGH Hessen, 08.05.2019 - 8 B 961/19
Wahlwerbesendung der NPD
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Diesem Recht der Antragstellerin auf eine eigenverantwortliche Ausstrahlung ihres Hörfunk-Wahlwerbespots kann der Antragsgegner nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Werbespot erfülle den Straftatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (so auch HessVGH, B.v. 8.5.2019 - 8 B 961/19 - n.v. zu einem identischen Hörfunk-Wahlwerbespot).Zur Zurückweisung von Wahlwerbespots sind Rundfunkanstalten nur dann berechtigt, wenn ein Verstoß gegen allgemeine Strafgesetze tatsächlich "evident ist und nicht leicht wiegt", wenn also nicht zweifelhaft ist, dass eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechts vorliegt; in Zweifelsfällen sind zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlspots zur Ausstrahlung freizugeben (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198; HessVGH, B.v. 4.1.2008 - 8 B 17/08 - DÖV 2008, 340; B.v. 8.5.2019 - 8 B 961/19 - n.v.).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Soweit der Antragsgegner weiter vorträgt, "Prüfungsmaßstab seien im konkreten Fall eben nicht nur Normen des StGB, sondern auch die Verfassung und die ihr immanenten Grundsätze" und meint, "die Entscheidung des Verwaltungsgerichts lasse eine Auseinandersetzung mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Antragstellerin vermissen, die richtigerweise bei der Bemessung des Prüfungsmaßstabs im konkreten Einzelfall ebenfalls hätten Berücksichtigung finden müssen", setzt er sich einesteils in Widerspruch zu den für ihn geltenden Grundsätzen und verkennt zum anderen die Reichweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (BVerfGE 144, 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19
NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Soweit der Antragsgegner der Auffassung ist, das Verwaltungsgericht setze sich mit seinen Ausführungen erkennbar in Widerspruch zu bereits rechtskräftig ergangenen (ober) verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, von denen es ohne nachvollziehbare Begründung abweiche, blendet er aus, dass bei diesen Entscheidungen zum Teil auszustrahlende Fernsehwahlwerbung und zum Teil Hörfunkwahlwerbung mit einem anderen als dem hier streitgegenständlichen Text zu beurteilen war, es mithin um nicht vergleichbare Sachverhalte ging (OVG RhPf, B.v. 26.4.2019 - 2 B 10639/19 - n.v.; OVG NW, B.v. 26.4.2019 - 5 B 543/19 - n.v.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - 5 B 543/19
Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hörfunkprogramm; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Soweit der Antragsgegner der Auffassung ist, das Verwaltungsgericht setze sich mit seinen Ausführungen erkennbar in Widerspruch zu bereits rechtskräftig ergangenen (ober) verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, von denen es ohne nachvollziehbare Begründung abweiche, blendet er aus, dass bei diesen Entscheidungen zum Teil auszustrahlende Fernsehwahlwerbung und zum Teil Hörfunkwahlwerbung mit einem anderen als dem hier streitgegenständlichen Text zu beurteilen war, es mithin um nicht vergleichbare Sachverhalte ging (OVG RhPf, B.v. 26.4.2019 - 2 B 10639/19 - n.v.; OVG NW, B.v. 26.4.2019 - 5 B 543/19 - n.v.). - VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08
Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2019 - 7 CE 19.943
Zur Zurückweisung von Wahlwerbespots sind Rundfunkanstalten nur dann berechtigt, wenn ein Verstoß gegen allgemeine Strafgesetze tatsächlich "evident ist und nicht leicht wiegt", wenn also nicht zweifelhaft ist, dass eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechts vorliegt; in Zweifelsfällen sind zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlspots zur Ausstrahlung freizugeben (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198; HessVGH, B.v. 4.1.2008 - 8 B 17/08 - DÖV 2008, 340; B.v. 8.5.2019 - 8 B 961/19 - n.v.).
- VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.4687
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Programmkritik, Strukturelles Versagen des …
Allerdings sind es in erster Instanz die Verwaltungsgerichte, die auf Grundlage einer "Inhaltskontrolle" darüber entscheiden, ob Wahlwerbung von politischen Parteien ausgestrahlt werden muss (etwa VG München, B.v.10.5.2019, M 17 E 19.1956, bestätigt durch BayVGH B.v.13.5.2019, 7 CE 19.943). - VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.5310
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung, Rechtsweg zu den …
Allerdings sind es in erster Instanz die Verwaltungsgerichte, die auf Grundlage einer "Inhaltskontrolle" darüber entscheiden, ob Wahlwerbung von politischen Parteien ausgestrahlt werden muss (etwa VG München, B.v.10.5.2019, M 17 E 19.1956, bestätigt durch BayVGH B.v.13.5.2019, 7 CE 19.943).